Die neue Katzenschutzverordnung für Katzen mit Freigang, die seit dem 15.4.2016 in Kraft getreten ist, beinhaltet sowohl eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle freilaufenden Katzen in Essen. Somit müssen auch bereits vor dem 15.4.2016 kastrierte Kater und Katzen mit Freilauf noch nachträglich gekennzeichnet und bei TASSO oder dem Deutschen Haustierregister registriert werden, wenn dieses nicht bereits bei der Kastration geschehen ist.
Geändert am Dienstag, 25. Juli 2017, 21:40 Uhr
Erstellt am Dienstag, 15. März 2016, 18:21 Uhr